Corona-Schnelltest in der Rats-Apotheke Michelstadt
Inkl. Zertifikat per E-Mail
Teststellen können ab dem 01.03.2023 zwar weiterhin schriftlich festhalten, dass ein negatives Testergebnis vorliegt, dieser Nachweis hat mit dem Außerkrafttreten des § 6 TestV jedoch keine rechtliche Bedeutung mehr.
Aus diesem Grund bieten wir aktuell keine Tests mehr an.
Nutzen Sie unser Buchungssystem! [icon name=“arrow-circle-right“ class=““ unprefixed_class=““]