Corona-Schnelltest in der Rats-Apotheke Michelstadt

Inkl. Zertifikat per E-Mail

Teststellen können ab dem 01.03.2023 zwar weiterhin schriftlich festhalten, dass ein negatives Testergebnis vorliegt, dieser Nachweis hat mit dem Außerkrafttreten des § 6 TestV jedoch keine rechtliche Bedeutung mehr.

Aus diesem Grund bieten wir aktuell keine Tests mehr an.

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